© H. Heger


Parkregeln

Info-Telefon: Tagesaktuelle Fragen beantwortet während der Kassenzeiten des Parks das Team des Infocenters in der Orangerie, Tel.: 0201 - 88 83 106.


Eltern und Kind

Alle Hauptwege im Grugapark sind barrierefrei gestaltet. An großen Treppenanlagen gibt es Umfahrungswege für Kinderwagen und Rollstühle. In der Toilettenanlage am Restaurant Orangerie und im Spielhaus stehen Wickeltische zur Verfügung.


Hunde – ja, mit Leine

Ihr Hund darf mit in den Park, muss jedoch an kurzer Leine geführt werden. Schlepp- und Flexi-Leinen sind nicht gestattet. Es gelten die Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW.


Grillen, Picknicken

Picknicken im Park ist erlaubt. Grillen ist aber ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen gestattet, die zu diesem Zweck angemietet werden können - mehr Informationen hierzu ... Alkoholische Getränke sind nur in den Bereichen der Gastronomie und der Grillplätze zugelassen.


Skaten und Fahrräder – leider nein

Das Mitführen und Nutzen von Zweirädern, Go-Karts, Skate- u. Kickboards, Scootern sowie das Benutzen von Rollschuhen bzw. Inlinern außerhalb der Rollschuhbahn ist im Park nicht gestattet.

Ausnahme für Kinderfahrzeuge: Kinder bis einschließlich fünf Jahre dürfen mit Kinderfahrzeugen den Park befahren. An allen Eingängen sind Fahrradständer vorhanden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelungen, die wir im Sinne unserer Besucher und der im Park frei lebenden Tiere treffen müssen.


Foto und Film

Als Besucher und Hobbyfotograf können Sie im Grugapark fotografieren. Wenn Sie Ihre Fotos kommerziell verwenden möchten, muss eine Vereinbarung mit dem Grugapark getroffen werden. Dasselbe gilt für professionelle Filmaufnahmen, sowie kommerzielle Dreh- und Fototermine.
Mehr Informationen: „Foto- und Drehgenehmigungen ...“

Weiteres

Mit Hinweis auf laufende wissenschaftliche Untersuchungen zur Schädlichkeit von Slacklinen für Bäume ist der Einsatz von Slacklines im Grugapark nicht gestattet. Drohnen-/Multicopterflüge im Grugapark sind nicht gestattet.


Gewerbliche Tätigkeiten

Gewerbliche Tätigkeiten im Park sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Grugaparks gestattet.


Besucherordnung

Es gilt die Besucherordnung in der jeweils gültigen Fassung, welche an den Eingängen des Parks aushängt.

Download: Besucherordnung des Grugaparks als PDF-Datei ... (pdf, 97 kB)

Info-Telefon: 0201 - 88 83 106

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