Hobbyfotografie
Foto & Drehgenehmigungen
Grugapark-Besucher und Hobbyfotografen können, wenn sie die Aufnahmen privat verwenden möchten, kostenfrei und ohne weitere Genehmigung Aufnahmen anfertigen.
Agenturen und Veranstalter von Workshops bzw. Fotokursen benötigen eine Genehmigung.
Hochzeitsfotos
Hochzeitspaare in entsprechender Kleidung dürfen Hochzeitsfotos im Grugapark gebührenfrei anfertigen und haben zu diesem Zweck freien Eintritt mit einem begleitenden Fotografen. Zusätzliche Personen zahlen den regulären Parkeintritt. Dieses Angebot gilt nicht während der Gültigkeit von Sondereintrittspreisen bei Veranstaltungen.
Veröffentlichungen im Internet
Private Aufnahmen können in sogenannten Sozialen Netzwerken und Foren (Facebook, Flickr, Instagram, Seiten der VZ-Gruppe, Fotocommunities, Youtube etc.) zum Meinungsaustausch und zur Kommunikation veröffentlicht werden.
Fotografier- und Drehgenehmigungen für Kampagnen mit kommerziellem Hintergrund
Nutzung für kommerzielle Zwecke
Eine kommerzielle Bildverwertung, zum Beispiel zu Werbezwecken, für Werbe-Kampagnen, Flyer, Kataloge, Kalender, Poster, Postkarten muss vorab vom Grugapark Essen genehmigt werden.
Für Ihre Kampagne vor Ort und die spätere kommerzielle Verwendung des aufgenommenen Materials erhalten Sie eine Foto- bzw. Drehgenehmigung, mit der Sie sich auch gegenüber unseren Mitarbeitern im Park ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass eine solche Genehmigung kostenpflichtig ist.
Für alle Dreh- und Fotoarbeiten gilt
Es dürfen keine anderen Park-Besucher behindert werden. Eine Sperrung, auch von Teilen des Parks, ist nicht gestattet. Das Entfernen von Pflanzenetiketten ist untersagt.
Kontakt-Informationen für Fotografier- und Drehgenehmigungen
Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vorgangs haben wir für Sie einen Fragebogen vorbereitet, der alle Informationen enthält, die wir von Ihnen benötigen. Bitte senden Sie ihn ausgefüllt per Fax oder E-Mail an:
E-Mail: info@grugapark.essen.de
Fax: 0201 - 88 83 007
Download
Fragebogen für Fotografier- und Drehgenehmigungen ... (pdf, 2474 kB)
Fotokurse
... sind als gewerbliche Tätigkeiten nur mit schriftlicher Genehmigung des Grugaparks gestattet.
Hinweis
Der Grugapark erteilt eine kostenpflichtige Genehmigung ausschließlich für die Anfertigung von Foto- oder Filmmaterial. Eine weitere technische und organisatorische Unterstützung für Ihre Kampagne erfolgt nicht. Das bedeutet, dass keine zusätzliche technische Infrastruktur bereitgestellt wird und auch keine exklusive Nutzung (Absperrung) von Parkbereichen möglich ist. Weiterhin ist es nicht gestattet, eigene Aufbauten einzubringen, etwa für Umkleiden oder eine eigene technische Basisstation.