Wissenswert
Hier finden Sie nützliche und praktische Hinweise rund um den Park.
Tagesaktuelle Fragen beantwortet während der Kassenzeiten des Parks das Team des Info-Centers in der Orangerie, Tel.: 0201 / 88 83 106.
Eltern und Kind
Alle Hauptwege im Grugapark sind barrierefrei gestaltet. An großen Treppenanlagen gibt es Umfahrungswege für Kinderwagen und Rollstühle. In der Toilettenanlage am Restaurant Orangerie und im Spielhaus stehen Wickeltische zur Verfügung.
Hunde – ja, mit Leine
Ihr Hund darf mit in den Park, muss jedoch an kurzer Leine geführt werden. Schlepp- und Flexi-Leinen sind nicht gestattet. Es gelten die Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW.
Skaten und Fahrräder – leider nein
Das Mitführen und Nutzen von Zweirädern, Go-Karts, Skate- u. Kickboards sowie das
Benutzen von Rollschuhen bzw. Inlinern außerhalb der Rollschuhbahn ist im Park nicht gestattet. Ausnahme: Kinder bis einschließlich fünf Jahre dürfen mit Kinderfahrzeugen den Park befahren. An allen Eingängen sind Fahrradständer vorhanden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelungen, die wir im Sinne unserer Besucher und der im Park frei lebenden Tiere treffen müssen.
Foto und Film
Als Besucher und Hobbyfotograf können Sie im Grugapark fotografieren. Wenn Sie Ihre Fotos kommerziell verwenden möchten, muss eine Vereinbarung mit dem Grugapark getroffen werden. Dasselbe gilt für professionelle Filmaufnahmen, sowie kommerzielle Dreh- und Fototermine. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link „Foto- und Drehgenehmigungen“ im Menü auf der rechten Seite.
Grillen
Das Grillen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen gestattet, die zu diesem Zweck angemietet werden können. Alkoholische Getränke sind nur in den Bereichen der Gastronomie und der Grillplätze zugelassen.
Weiteres
Mit Hinweis auf laufende wissenschaftliche Untersuchungen zur Schädlichkeit von Slacklinen für Bäume ist der Einsatz von Slacklines im Grugapark nicht gestattet. Drohnen-/Multicopterflüge im Grugapark sind nicht gestattet.
Gewerbliche Tätigkeiten
Gewerbliche Tätigkeiten im Park sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Grugaparks gestattet.
Besucherordnung
Es gilt die Besucherordnung in der jeweils gültigen Fassung, welche an den Eingängen des Parks aushängt.
Download: Besucherordnung des Grugaparks als PDF-Datei (ca. 1 MB) ...
Info-Tel.: 0201 / 88 83 106